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| Gesetzesänderungen seit dem 1. Juli |
Alle Gesetzesänderungen ab dem 1. Juli im Überblick
Die Pflegereform soll erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 die Leistungen verbessern. Allerdings erhöhen sich auch die Beiträge. Neu sind Leistungen für die Betreuung von Demenzkranken. Gestärkt werden soll vor allem die häusliche Pflege. Pflegestützpunkte sollen Betroffenen Rat und Hilfe unter einem Dach bieten. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,25 Punkte von bisher 1,7 auf 1,95 Prozent (für Kinderlose von 1,95 auf 2,2 Prozent).
Über eine Rentenerhöhung können sich die 20 Millionen Rentner in Deutschland freuen. Die Renten steigen um 1,1 Prozent. Bei 1.000 Euro Rente im Monat bedeutet dies eine Steigerung von elf Euro. Die Rentenanpassung wird auf das Arbeitslosengeld II übertragen.
So können auch Hartz-IV-Empfänge mit etwas mehr Geld rechnen. Der Regelsatz für das Arbeitslosengeld wird von derzeit 347 auf 351 Euro erhöht. Die Regelleistung für den Partner liegt dann bei 316 Euro und für ein Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bei 211 Euro.
Mit der neuen Vorsorgeuntersuchung für Dreijährige können Eltern ihre Kinder bis zum sechsten Lebensjahr künftig insgesamt zehn Mal auf Kassenkosten untersuchen lassen. Die neue "U 7a" findet im 34. bis 36. Lebensmonat statt und schließt damit eine Lücke im Vorsorgekalender. Die Untersuchung soll sicherstellen, dass Kinder künftig ab der Geburt mindestens einmal im Jahr dem Arzt vorgestellt werden.
Zur Früherkennung von Hautkrebs wird das Hautkrebs-Screening neu in die Krebsfrüherkennungsrichtlinie aufgenommen und damit zu einer generellen Kassenleistung. GKV-Versicherte ab dem 35. Lebensjahr können künftig alle zwei Jahre zu Lasten ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen.
Einen Energieausweis können Wohnungssuchende künftig von Vermietern und Verkäufern verlangen. Der Ausweis ist für Neubauten bereits seit 2002 Pflicht und wird nun auch für Altbauten eingeführt. Zunächst für Gebäude mit Baujahr bis 1965, ab 1. Januar 2009 für alle übrigen Baujahre. Damit können Wohnungssuchende die Energiekosten ihres zukünftigen Heims abschätzen und in die Entscheidung über Kauf oder Miete einfließen lassen.
Das neue Jugendschutzgesetz verspricht, Kinder und Jugendliche besser vor brutalen Computerspielen zu schützen. Es sieht unter anderem deutlich größere Altersfreigabe-Angaben auf den Verpackungen vor. Außerdem wird der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die per Gesetz auf dem Index stehen, mit Blick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Diese und weitere Änderungen sind auch eine Reaktion auf die Amokläufe von Schülern in Emsdetten und Erfurt. In beiden Fällen sollen die Täter Anhänger des Killerspiels "Counter-Strike" gewesen sein.
Die Renten für Contergangeschädigte werden verdoppelt. Betroffene erhalten dann monatlich zwischen 242 und 1.090 Euro statt bislang zwischen 121 bis 545 Euro. Die Renten sind komplett steuerfrei, es erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen. Durch die Rentenverdopplung werden finanzielle Auswirkungen von Spät- und Folgeschäden für die rund 2.700 Contergangeschädigten in Deutschland gemildert.
Neue Regeln gelten auch bei der Rechtsberatung: Bislang ist die umfassende Beratung grundsätzlich Anwälten vorbehalten. Künftig dürfen "außergerichtliche Rechtsdienstleistungen" auch von anderen Berufsgruppen angeboten werden, wenn ein Zusammenhang mit ihren sonstigen beruflichen Tätigkeiten besteht und es sich um Nebenleistungen handelt. So können zum Beispiel Architekten ihre Bauherren in Zusammenhang mit den Bauprojekten rechtlich beraten.
Anwälte und ihre Mandanten dürfen künftig in engen Grenzen Erfolgshonorare vereinbaren. Damit soll bei einem Prozess mit unsicherem Ausgang für beide Seiten das finanzielle Risiko eingedämmt werden.
In Thüringen tritt das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Der Freistaat ist damit das letzte Bundesland. In Nordrhein-Westfalen gilt das Rauchverbot in Gaststätten ebenfalls ab 1. Juli, aber das Gesetz gilt bereits seit Jahresanfang. In Berlin ist die Schonfrist vorbei und bei Verstößen müssen Bußgelder gezahlt werden.
Am 1. Juli tritt ein Heimkehrergesetz in Kraft, das die Entschädigung für Gefangene des Zweiten Weltkriegs regelt, die zwischen 1947 und 1951 ins heutige Ostdeutschland zurückgekehrt sind. Diese rund 30.000 Kriegsgefangenen hatten - anders als Heimkehrer in den alten Bundesländern - bislang keine Entschädigung erhalten. Die Höhe der einmaligen Zahlung beträgt 500 bis 1.500 Euro pro Person. |
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29.06.2008 |
| Autor: |
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wk_Admin |
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Gesetzesänderungen seit dem 1. Juli
Alle Gesetzesänderungen ab dem 1. Juli im Überblick
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